Schutz- und Hygienekonzept

 

Unabhängig von der derzeitigen Corona Pandemie achtet  das Team der Noysiam Thaimassage auf höchste Sauberkeit und Hygiene.

Für den gesamten Behandlungsbereich ist zudem die Grundregel zu beachten: Kein Gast kommt im Behandlungsraum in Kontakt mit Dingen, mit denen ein anderer Gast bereits in Kontakt war“.

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, Noysiam Thaimassage Weichselstraße 66, 12043 Berlin,  die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Regeln einzuhalten:  

 

Unser/e betrieblicher Corona-Ansprechpartner/in

Firma: Noysiam-Thaimassage 

Name: Kittiya Franke

Tel./Email: 03076535271   noysiam@hotmail

 

I. Steuerung und Reglementierung des Kundenverkehrs, Maßnahmen zur Steuerung des Mindestabstands

              

1. Festlegung der höchstzulässigen Kundenzahl im Geschäft

 

 

 a) Vorgaben der Verordnung

 

 

„Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, […] und dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche.“

 

 

b) Umsetzung in unserem Betrieb

 

(1)   Berechnungsmaßstab

Die Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Ladengeschäft aufhalten darf, bemisst sich an folgender Regelung

 

Maximale Anzahl Kunden =  2  (Betriebsfläche in m²) / 25

 

Die Verkaufsfläche ist die von der Kundschaft begehbare Fläche – ohne Lager-bereiche und Sanitärräume. Sie schließt jedoch die Flächen mit ein, die durch Kassen, Regale und Gefriertruhen belegt sind.

 

 

 

 

2. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstandes 

  

a) Vorgaben der Verordnung

 

„Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann […].“

  

 

b) Umsetzung in unserem Betrieb: Information von Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten

 

 

(1)   Information zur Einhaltung des Mindestabstandes

 

Wir informieren unsere Kunden durch Aushang von Hinweisschildern zur Abstandsregelung etc. am Eingang und an geeigneten Stellen über unsere Schutz- und Hygienebestimmungen. Dazu zählt, dass zwischen den Kunden und zu den Mitarbeitern grundsätzlich und wo immer möglich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist. Entsprechende Informationen erhalten auch unsere Lieferanten und unsere Mitarbeiter.

 

 

(2)   Umsetzung der Zutrittskontrolle

 

Wir sorgen dafür, dass sich nicht mehr als die maximal zulässige Anzahl von Kunden gleichzeitig im Massagegeschäft aufhält durch folgende Maßnahmen:

 

Steuerung von Eintritt und Austritt durch Personal, wenn nur eine Eingangstür vorhanden ist

 

Sichtkontrolle der maximalen Besucherzahlen und Abschließen der Eingangstüre

 

(3)   Vermeidung von Warteschlangen

 

Um Warteschlangen und sonstige ungeordneten Ansammlungen in unserem Geschäft zu vermeiden wird die Besuchersteuerung durch Voranmeldung per Telefon oder Onlinereservierung gesteuert.

  

(4)   Nutzung berührungsloser Zahlungsmethoden

 

Wir bevorzugen kontaktlose Zahlverfahren per Paypal und versuchen auf die Bezahlung mit Bargeld zu verzichten. Wir weisen unsere Kunden auf bargeldlose Zahlungsmöglichkeit aktiv hin. In Fällen, in denen Kartenzahlung nicht möglich ist, stellen wir die Übergabe des Geldes ohne direkten Hautkontakt über die Ablagefläche sicher.

 

 

 

(5)   Ausübung Hausrecht

 

Wir weisen auf die Ausübung des Hausrechts bei Nichteinhaltung der Regelungen hin.

 

 

II. Funktionell-organisatorische Maßnahmen

 

Maskenkonzept - Kunden

 

a) Vorgaben der Verordnung)

 

„Kunden und ihre Begleitpersonen ab dem siebten Lebensjahr haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“

 

b) Umsetzung in unserem Betrieb

 

(1)   Information

 

Wir weisen unsere Kunden durch  Aushang von Hinweisschildern daraufhin, dass bei Zutritt zu unserem Ladengeschäft mindestens eine eigene medizinische Mund-Nase-Bedeckung zu verwenden ist..

 

(2)   Ausweitung Öffnungszeiten

 

Wir prüfen eine mögliche Ausweitung der Öffnungszeiten zur Minimierung der Kundenfrequenz im Rahmen unserer Möglichkeiten.

 

(3)   Belüftung

 

Wir sorgen für die regelmäßige Belüftung aller Behandlungs- und Aufenthaltsräume.

 

(4)   Daueröffnung der Türen

 

Wir nutzen ggf. eine Daueröffnung unserer nicht selbsttätig öffnender Türen.

 

(5)   Regelmäßige Desinfektion

 

 

Wir führen regelmäßig und in kurzen Abständen die Reinigung aller häufig berührten Flächen wie z.B. Türklinken, -griffe, Handläufe, Kleiderständer, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen.

 

 

III. Allgemeine Mitarbeiterbezogene Maßnahmen; Arbeitsschutz

 

Maskenkonzept - Personal

 

a) Vorgaben der Verordnung

„das Personal hat eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“

 

b) Umsetzung in unserem Betrieb

 

(1)   Einhaltung des Mindestabstandes unter den Mitarbeitern

 

Wir weisen unsere Mitarbeiter darauf hin, soweit es der Arbeitsablauf zulässt, die Abstandsregelung auch untereinander einzuhalten.

 

(2)   Ausrüstung des Personals mit Mund-Nasen-Bedeckungen

 

Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Sofern es erforderlich ist, stellen wir weitere persönliche Schutzausrüstung wie z.B. FFP2 Masken, Handschuhe etc., zur Verfügung.

 

(3)   Einweisung und Schulung zur sachgerechten Anwendung der Schutzausrüstung

 

Wir weisen alle Mitarbeiter auf den richtigen Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen hin.

 

(4)   Personaleinsatzplanung

 

Nach Möglichkeit richten wir die Schichtzeiten des Personals überschneidungsfrei ein und legen möglichst gestaffelte Pausenzeiten fest.

 

(5)   Durchführung von Hygieneschulungen für alle Mitarbeiter

 

Die Mitarbeiter wurden am 09.03.2021 über die Einhaltung der allgemein gültigen und die betrieblichen Hygieneregeln geschult und belehrt.

 

(6)   Benennung eines betrieblichen Corona-Ansprechpartners

 

s. Seite 1 des Schutz- und Hygienekonzeptes

 

Stand letzte Änderung des Konzeptes:  09.03.2021

 

  

Grundsätzliche Hinweise zu unserem Schutz- und Hygienekonzept:

 

         Aufbewahrung

 

Das Schutz- und Hygienekonzept, ggf. einschließlich eines Parkplatzkonzeptes, ist schriftlich zu fixieren und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer sonstigen Sicherheitsbehörde vorzuzeigen. Es muss daher im Ladengeschäft zumindest in digitaler, nicht veränderlicher Form vorhanden sein.

 

 

         Allgemeine Arbeitsschutzregelungen

 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Arbeitsschutzregelungen unverändert fort. Auf die Corona-Pandemie bedingten Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards vom 16.04.2020 wird hingewiesen und liegen zur Einsicht bereit.


Weitere Ergänzungen:

  

1. Maskenkonzept:

 

Wir stellen gegebenfalls unseren Kunden und ihrer Begleitpersonen geeignete Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung.

 

2. Arbeitsplatzgestaltung:

 

Wir stellen sicher, dass zwischen den Behandlungsliegen ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten wird

 

Die Behandlungsliegendecken und -tücher werden nach jedem Kunden getauscht und sachgerecht gereinigt

 

3. Arbeitsabläufe:

 

Wir achten auf strikte Einhaltung des dokumentierten Hygieneplans

 

Wir unterlassen Dienstleistungen mit erhöhter Infektionsgefährdung, wie Gesichtsbehandlung

 

4. Kunden:

 

Wir verhindern die Bildung von Kunden-Warteschlangen, Behandlungen erfolgen nach Terminvereinbarung

 

Wir erheben Kundendaten und Daten zu Behandlungszeiten unter Beachtung des Datenschutzes.

 

Wir stellen Handdesinfektions-Mittel für die Kunden im Eingangsbereich bereit.

 

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, nicht barfuss zu laufen

 

Wir bitten unsere Kunden, die Husten-Nies-Etikette einzuhalten

 

Wir bitten unsere Kunden, unseren Betrieb nicht zu betreten, wenn sie erkrankt sind, oder Fieber haben

 

Wir bitten unsere Kunden möglichst allein zu den vereinbarten Terminen zu kommen, es sollen sich so wenig Personen wie möglich im Betrieb aufhalten

 

 

Wir bieten keine Bewirtung und keinen Getränkeservice

Schutz- und Hygienekonzept

 

Unabhängig von der derzeitigen Corona Pandemie achtet  das Team der Noysiam Thaimassage auf höchste Sauberkeit und Hygiene.

Für den gesamten Behandlungsbereich ist zudem die Grundregel zu beachten: Kein Gast kommt im Behandlungsraum in Kontakt mit Dingen, mit denen ein anderer Gast bereits in Kontakt war“.

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, Noysiam Thaimassage Weichselstraße 66, 12043 Berlin,  die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Regeln einzuhalten:  

 

Unser/e betrieblicher Corona-Ansprechpartner/in

Firma: Noysiam-Thaimassage 

Name: Kittiya Franke

Tel./Email: 03076535271   noysiam@hotmail

 

I. Steuerung und Reglementierung des Kundenverkehrs, Maßnahmen zur Steuerung des Mindestabstands

              

1. Festlegung der höchstzulässigen Kundenzahl im Geschäft

 

 

 a) Vorgaben der Verordnung

 

 

„Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, […] und dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche.“

 

 

b) Umsetzung in unserem Betrieb

 

(1)   Berechnungsmaßstab

Die Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Ladengeschäft aufhalten darf, bemisst sich an folgender Regelung

 

Maximale Anzahl Kunden =  2  (Betriebsfläche in m²) / 25

 

Die Verkaufsfläche ist die von der Kundschaft begehbare Fläche – ohne Lager-bereiche und Sanitärräume. Sie schließt jedoch die Flächen mit ein, die durch Kassen, Regale und Gefriertruhen belegt sind.

 

 

 

 

2. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstandes 

  

a) Vorgaben der Verordnung

 

„Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann […].“

  

 

b) Umsetzung in unserem Betrieb: Information von Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten

 

 

(1)   Information zur Einhaltung des Mindestabstandes

 

Wir informieren unsere Kunden durch Aushang von Hinweisschildern zur Abstandsregelung etc. am Eingang und an geeigneten Stellen über unsere Schutz- und Hygienebestimmungen. Dazu zählt, dass zwischen den Kunden und zu den Mitarbeitern grundsätzlich und wo immer möglich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist. Entsprechende Informationen erhalten auch unsere Lieferanten und unsere Mitarbeiter.

 

 

(2)   Umsetzung der Zutrittskontrolle

 

Wir sorgen dafür, dass sich nicht mehr als die maximal zulässige Anzahl von Kunden gleichzeitig im Massagegeschäft aufhält durch folgende Maßnahmen:

 

Steuerung von Eintritt und Austritt durch Personal, wenn nur eine Eingangstür vorhanden ist

 

Sichtkontrolle der maximalen Besucherzahlen und Abschließen der Eingangstüre

 

(3)   Vermeidung von Warteschlangen

 

Um Warteschlangen und sonstige ungeordneten Ansammlungen in unserem Geschäft zu vermeiden wird die Besuchersteuerung durch Voranmeldung per Telefon oder Onlinereservierung gesteuert.

  

(4)   Nutzung berührungsloser Zahlungsmethoden

 

Wir bevorzugen kontaktlose Zahlverfahren per Paypal und versuchen auf die Bezahlung mit Bargeld zu verzichten. Wir weisen unsere Kunden auf bargeldlose Zahlungsmöglichkeit aktiv hin. In Fällen, in denen Kartenzahlung nicht möglich ist, stellen wir die Übergabe des Geldes ohne direkten Hautkontakt über die Ablagefläche sicher.

 

 

 

(5)   Ausübung Hausrecht

 

Wir weisen auf die Ausübung des Hausrechts bei Nichteinhaltung der Regelungen hin.

 

 

II. Funktionell-organisatorische Maßnahmen

 

Maskenkonzept - Kunden

 

a) Vorgaben der Verordnung)

 

„Kunden und ihre Begleitpersonen ab dem siebten Lebensjahr haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“

 

b) Umsetzung in unserem Betrieb

 

(1)   Information

 

Wir weisen unsere Kunden durch  Aushang von Hinweisschildern daraufhin, dass bei Zutritt zu unserem Ladengeschäft mindestens eine eigene medizinische Mund-Nase-Bedeckung zu verwenden ist..

 

(2)   Ausweitung Öffnungszeiten

 

Wir prüfen eine mögliche Ausweitung der Öffnungszeiten zur Minimierung der Kundenfrequenz im Rahmen unserer Möglichkeiten.

 

(3)   Belüftung

 

Wir sorgen für die regelmäßige Belüftung aller Behandlungs- und Aufenthaltsräume.

 

(4)   Daueröffnung der Türen

 

Wir nutzen ggf. eine Daueröffnung unserer nicht selbsttätig öffnender Türen.

 

(5)   Regelmäßige Desinfektion

 

 

Wir führen regelmäßig und in kurzen Abständen die Reinigung aller häufig berührten Flächen wie z.B. Türklinken, -griffe, Handläufe, Kleiderständer, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen.

 

 

III. Allgemeine Mitarbeiterbezogene Maßnahmen; Arbeitsschutz

 

Maskenkonzept - Personal

 

a) Vorgaben der Verordnung

„das Personal hat eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“

 

b) Umsetzung in unserem Betrieb

 

(1)   Einhaltung des Mindestabstandes unter den Mitarbeitern

 

Wir weisen unsere Mitarbeiter darauf hin, soweit es der Arbeitsablauf zulässt, die Abstandsregelung auch untereinander einzuhalten.

 

(2)   Ausrüstung des Personals mit Mund-Nasen-Bedeckungen

 

Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Sofern es erforderlich ist, stellen wir weitere persönliche Schutzausrüstung wie z.B. FFP2 Masken, Handschuhe etc., zur Verfügung.

 

(3)   Einweisung und Schulung zur sachgerechten Anwendung der Schutzausrüstung

 

Wir weisen alle Mitarbeiter auf den richtigen Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen hin.

 

(4)   Personaleinsatzplanung

 

Nach Möglichkeit richten wir die Schichtzeiten des Personals überschneidungsfrei ein und legen möglichst gestaffelte Pausenzeiten fest.

 

(5)   Durchführung von Hygieneschulungen für alle Mitarbeiter

 

Die Mitarbeiter wurden am 09.03.2021 über die Einhaltung der allgemein gültigen und die betrieblichen Hygieneregeln geschult und belehrt.

 

(6)   Benennung eines betrieblichen Corona-Ansprechpartners

 

s. Seite 1 des Schutz- und Hygienekonzeptes

 

Stand letzte Änderung des Konzeptes:  09.03.2021

 

  

Grundsätzliche Hinweise zu unserem Schutz- und Hygienekonzept:

 

         Aufbewahrung

 

Das Schutz- und Hygienekonzept, ggf. einschließlich eines Parkplatzkonzeptes, ist schriftlich zu fixieren und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer sonstigen Sicherheitsbehörde vorzuzeigen. Es muss daher im Ladengeschäft zumindest in digitaler, nicht veränderlicher Form vorhanden sein.

 

 

         Allgemeine Arbeitsschutzregelungen

 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Arbeitsschutzregelungen unverändert fort. Auf die Corona-Pandemie bedingten Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards vom 16.04.2020 wird hingewiesen und liegen zur Einsicht bereit.


Weitere Ergänzungen:

  

1. Maskenkonzept:

 

Wir stellen gegebenfalls unseren Kunden und ihrer Begleitpersonen geeignete Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung.

 

2. Arbeitsplatzgestaltung:

 

Wir stellen sicher, dass zwischen den Behandlungsliegen ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten wird

 

Die Behandlungsliegendecken und -tücher werden nach jedem Kunden getauscht und sachgerecht gereinigt

 

3. Arbeitsabläufe:

 

Wir achten auf strikte Einhaltung des dokumentierten Hygieneplans

 

Wir unterlassen Dienstleistungen mit erhöhter Infektionsgefährdung, wie Gesichtsbehandlung

 

4. Kunden:

 

Wir verhindern die Bildung von Kunden-Warteschlangen, Behandlungen erfolgen nach Terminvereinbarung

 

Wir erheben Kundendaten und Daten zu Behandlungszeiten unter Beachtung des Datenschutzes.

 

Wir stellen Handdesinfektions-Mittel für die Kunden im Eingangsbereich bereit.

 

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, nicht barfuss zu laufen

 

Wir bitten unsere Kunden, die Husten-Nies-Etikette einzuhalten

 

Wir bitten unsere Kunden, unseren Betrieb nicht zu betreten, wenn sie erkrankt sind, oder Fieber haben

 

Wir bitten unsere Kunden möglichst allein zu den vereinbarten Terminen zu kommen, es sollen sich so wenig Personen wie möglich im Betrieb aufhalten

 

 

Wir bieten keine Bewirtung und keinen Getränkeservice

Schutz- und Hygienekonzept

 

Unabhängig von der derzeitigen Corona Pandemie achtet  das Team der Noysiam Thaimassage auf höchste Sauberkeit und Hygiene.

Für den gesamten Behandlungsbereich ist zudem die Grundregel zu beachten: Kein Gast kommt im Behandlungsraum in Kontakt mit Dingen, mit denen ein anderer Gast bereits in Kontakt war“.

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, Noysiam Thaimassage Weichselstraße 66, 12043 Berlin,  die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Regeln einzuhalten:  

 

Unser/e betrieblicher Corona-Ansprechpartner/in

Firma: Noysiam-Thaimassage 

Name: Kittiya Franke

Tel./Email: 03076535271   noysiam@hotmail.de

 

I. Steuerung und Reglementierung des Kundenverkehrs, Maßnahmen zur Steuerung des Mindestabstands

              

1. Festlegung der höchstzulässigen Kundenzahl im Geschäft

 

 

 a) Vorgaben der Verordnung

 

 

„Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, […] und dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche.“

 

 

b) Umsetzung in unserem Betrieb

 

(1)   Berechnungsmaßstab

Die Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Ladengeschäft aufhalten darf, bemisst sich an folgender Regelung

 

Maximale Anzahl Kunden =  2  (Betriebsfläche in m²) / 25

 

Die Verkaufsfläche ist die von der Kundschaft begehbare Fläche – ohne Lager-bereiche und Sanitärräume. Sie schließt jedoch die Flächen mit ein, die durch Kassen, Regale und Gefriertruhen belegt sind.

 

 

 

 

2. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstandes 

  

a) Vorgaben der Verordnung

 

„Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann […].“

  

 

b) Umsetzung in unserem Betrieb: Information von Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten

 

 

(1)   Information zur Einhaltung des Mindestabstandes

 

Wir informieren unsere Kunden durch Aushang von Hinweisschildern zur Abstandsregelung etc. am Eingang und an geeigneten Stellen über unsere Schutz- und Hygienebestimmungen. Dazu zählt, dass zwischen den Kunden und zu den Mitarbeitern grundsätzlich und wo immer möglich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist. Entsprechende Informationen erhalten auch unsere Lieferanten und unsere Mitarbeiter.

 

 

(2)   Umsetzung der Zutrittskontrolle

 

Wir sorgen dafür, dass sich nicht mehr als die maximal zulässige Anzahl von Kunden gleichzeitig im Massagegeschäft aufhält durch folgende Maßnahmen:

 

Steuerung von Eintritt und Austritt durch Personal, wenn nur eine Eingangstür vorhanden ist

 

Sichtkontrolle der maximalen Besucherzahlen und Abschließen der Eingangstüre

 

(3)   Vermeidung von Warteschlangen

 

Um Warteschlangen und sonstige ungeordneten Ansammlungen in unserem Geschäft zu vermeiden wird die Besuchersteuerung durch Voranmeldung per Telefon oder Onlinereservierung gesteuert.

  

(4)   Nutzung berührungsloser Zahlungsmethoden

 

Wir bevorzugen kontaktlose Zahlverfahren per Paypal und versuchen auf die Bezahlung mit Bargeld zu verzichten. Wir weisen unsere Kunden auf bargeldlose Zahlungsmöglichkeit aktiv hin. In Fällen, in denen Kartenzahlung nicht möglich ist, stellen wir die Übergabe des Geldes ohne direkten Hautkontakt über die Ablagefläche sicher.

 

 

 

(5)   Ausübung Hausrecht

 

Wir weisen auf die Ausübung des Hausrechts bei Nichteinhaltung der Regelungen hin.

 

 

II. Funktionell-organisatorische Maßnahmen

 

Maskenkonzept - Kunden

 

a) Vorgaben der Verordnung)

 

„Kunden und ihre Begleitpersonen ab dem siebten Lebensjahr haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“

 

b) Umsetzung in unserem Betrieb

 

(1)   Information

 

Wir weisen unsere Kunden durch  Aushang von Hinweisschildern daraufhin, dass bei Zutritt zu unserem Ladengeschäft mindestens eine eigene medizinische Mund-Nase-Bedeckung zu verwenden ist..

 

(2)   Ausweitung Öffnungszeiten

 

Wir prüfen eine mögliche Ausweitung der Öffnungszeiten zur Minimierung der Kundenfrequenz im Rahmen unserer Möglichkeiten.

 

(3)   Belüftung

 

Wir sorgen für die regelmäßige Belüftung aller Behandlungs- und Aufenthaltsräume.

 

(4)   Daueröffnung der Türen

 

Wir nutzen ggf. eine Daueröffnung unserer nicht selbsttätig öffnender Türen.

 

(5)   Regelmäßige Desinfektion

 

 

Wir führen regelmäßig und in kurzen Abständen die Reinigung aller häufig berührten Flächen wie z.B. Türklinken, -griffe, Handläufe, Kleiderständer, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen.

 

 

III. Allgemeine Mitarbeiterbezogene Maßnahmen; Arbeitsschutz

 

Maskenkonzept - Personal

 

a) Vorgaben der Verordnung

„das Personal hat eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“

 

b) Umsetzung in unserem Betrieb

 

(1)   Einhaltung des Mindestabstandes unter den Mitarbeitern

 

Wir weisen unsere Mitarbeiter darauf hin, soweit es der Arbeitsablauf zulässt, die Abstandsregelung auch untereinander einzuhalten.

 

(2)   Ausrüstung des Personals mit Mund-Nasen-Bedeckungen

 

Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Sofern es erforderlich ist, stellen wir weitere persönliche Schutzausrüstung wie z.B. FFP2 Masken, Handschuhe etc., zur Verfügung.

 

(3)   Einweisung und Schulung zur sachgerechten Anwendung der Schutzausrüstung

 

Wir weisen alle Mitarbeiter auf den richtigen Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen hin.

 

(4)   Personaleinsatzplanung

 

Nach Möglichkeit richten wir die Schichtzeiten des Personals überschneidungsfrei ein und legen möglichst gestaffelte Pausenzeiten fest.

 

(5)   Durchführung von Hygieneschulungen für alle Mitarbeiter

 

Die Mitarbeiter wurden am 09.03.2021 über die Einhaltung der allgemein gültigen und die betrieblichen Hygieneregeln geschult und belehrt.

 

(6)   Benennung eines betrieblichen Corona-Ansprechpartners

 

s. Seite 1 des Schutz- und Hygienekonzeptes

 

Stand letzte Änderung des Konzeptes:  09.03.2021

 

  

Grundsätzliche Hinweise zu unserem Schutz- und Hygienekonzept:

 

         Aufbewahrung

 

Das Schutz- und Hygienekonzept, ggf. einschließlich eines Parkplatzkonzeptes, ist schriftlich zu fixieren und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer sonstigen Sicherheitsbehörde vorzuzeigen. Es muss daher im Ladengeschäft zumindest in digitaler, nicht veränderlicher Form vorhanden sein.

 

 

         Allgemeine Arbeitsschutzregelungen

 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Arbeitsschutzregelungen unverändert fort. Auf die Corona-Pandemie bedingten Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards vom 16.04.2020 wird hingewiesen und liegen zur Einsicht bereit.


Weitere Ergänzungen:

  

1. Maskenkonzept:

 

Wir stellen gegebenfalls unseren Kunden und ihrer Begleitpersonen geeignete Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung.

 

2. Arbeitsplatzgestaltung:

 

Wir stellen sicher, dass zwischen den Behandlungsliegen ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten wird

 

Die Behandlungsliegendecken und -tücher werden nach jedem Kunden getauscht und sachgerecht gereinigt

 

3. Arbeitsabläufe:

 

Wir achten auf strikte Einhaltung des dokumentierten Hygieneplans

 

Wir unterlassen Dienstleistungen mit erhöhter Infektionsgefährdung, wie Gesichtsbehandlung

 

4. Kunden:

 

Wir verhindern die Bildung von Kunden-Warteschlangen, Behandlungen erfolgen nach Terminvereinbarung

 

Wir erheben Kundendaten und Daten zu Behandlungszeiten unter Beachtung des Datenschutzes.

 

Wir stellen Handdesinfektions-Mittel für die Kunden im Eingangsbereich bereit.

 

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, nicht barfuss zu laufen

 

Wir bitten unsere Kunden, die Husten-Nies-Etikette einzuhalten

 

Wir bitten unsere Kunden, unseren Betrieb nicht zu betreten, wenn sie erkrankt sind, oder Fieber haben

 

Wir bitten unsere Kunden möglichst allein zu den vereinbarten Terminen zu kommen, es sollen sich so wenig Personen wie möglich im Betrieb aufhalten

 

 

Wir bieten keine Bewirtung und keinen Getränkeservice